Muss ich zur vorladung als zeuge

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Wenn man von der Polizei mit staatsanwaltschaftlichem Auftrag, direkt von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht zu einer Zeugenvernehmung geladen wird, ist man grundsätzlich verpflichtet, zu dem Termin auch zu erscheinen. Andernfalls droht eine zwangsweise Vorführung. 1 Ebenso wie bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft muss man gemäß § 48 StPO als vorgeladener Zeuge auch vor Gericht erscheinen. Bei. 2 Vorladung als Zeuge. Im Strafverfahren spielt der Zeuge eine wesentliche Rolle. Oftmals ist er das einzige Beweismittel. Doch auch der Zeuge hat nicht nur. 3 Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie. 4 Als Zeuge hat man einen gesetzlichen Anspruch zur Hinzuziehung eines Zeugenbeistands, z. B. eines Strafverteidigers. Die Kosten dafür müssen Sie allerdings als Zeuge in der Regel selbst tragen. In manchen Fällen kann gemäß § 68b Abs. 2 StPO ein Zeugenbeistand auf Kosten der Staatskasse beigeordnet werden. 5 Erfolgt die Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht, muss man dieser als Zeuge nachkommen. Andernfalls ist mit einem Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft zu rechnen. 6 Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei der Polizei als Zeuge auszusagen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Staatsanwaltschaft die Polizei mit Ihrer Vernehmung beauftragt hat. In diesem Fall wird die Polizei Sie unter Hinweis auf Ihre Aussagepflicht vorladen. 7 Auch einer Vorladung bei der Staatsanwaltschaft muss der Zeuge nachkommen, wenn er nach § a I StPO geladen wird. Seit kurzer Zeit müssen Zeugen nach § III StPO auch auf Vorladungen der Polizei erscheinen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. 8 Sie sind als Zeuge vorgeladen. Für viele ist eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine angenehme Mitteilung. Als Zeuge haben Sie Pflichten und Rechte. 9 Gemäß § Absatz 2 ZPO kann der Zeuge dann auch zwangsweise vorgeführt werden. Die Folgen für das Ausbleiben des Zeugen im Strafverfahren ergeben sich aus § 51 StPO. vorladung polizei zeuge arbeitszeit 10 Nach den bislang gültigen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) gibt es keine Verpflichtung von Zeugen, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. 11 vorladung als zeuge ohne grund 12